Arbeitsgemeinschaft (ARGE) ist der teils formlos teils vertraglich geregelte Zusammenschluss mehrerer natürlicher oder juristischer Personen zum Zweck einer genau spezifizierten Zusammenarbeit. Vielfach erfolgt diese Zusammenarbeit im Rahmen von Projekten. Für die Bezeichnung “Arbeitsgemeinschaft” gibt es keine gesetzliche oder normative Definition. Eine Arbeitsgemeinschaft kann verschiedene Rechtsformen einnehmen.
Eine ARGE wird ebenfalls als Konsortium bezeichnet und sind synonyme Begriffe.
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